Der Energiepass wird Pflicht
Am 1. Oktober 2007 trat die neue EnergieEinsparVerordnung in Kraft. Diese setzt die EU-Richtlinie über die Energieeffizienz von Gebäuden in nationales Recht um. Primärenergie- und Mindestwärmeschutzanforderungen gelten künftig für alle neu zu errichtenden Häuser. Energieausweise werden bei Verkauf und Vermietung von allen Gebäuden erforderlich. Sie müssen durch beauftragte ausstellungsberechtigte Personen (z.B. Gebäudeenergieberater) ausgestellt werden und dienen u.a. der Information für Kaufinteressenten.
Ziel des Ausweises ist die Sensibilisierung für Maßnahmen der energetischen Sanierung der eigenen vier Wände, die auch für Selbstnutzer sinnvoll sind.
Mit dem Inkrafttreten der EnEV am 01.10.2007 wurde die Ausstellung eines Energieausweises für Bestandsgebäude ab dem 01. Juli 2008 schrittweise verpflichtend eingeführt. Der Energieausweis wird damit für öffentliche, zu vermietende oder zu verkaufenden Gebäude Pflicht.
Kern der Neuregelungen in der neuen Energieeinsparverordnung ist die Differenzierung bei Bedarfs- und Verbrauchsausweisen nach der Anzahl der Wohneinheiten. Für Neubauten und wesentliche Umbauten sind Energiebedarfsausweise bereits seit 2002 Pflicht.
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Folgende Einführungsfristen sind bindend:
- Energiepasspflicht für Wohngebäude, die bis 1965 erstellt wurden: 1. Juli 2008
- Energiepasspflicht für Wohngebäude, die nach 1965 gebaut wurden: 1. Januar 2009
- Energiepasspflicht für Nicht-Wohngebäude: 1. Juli 2009
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