Zuschüsse für Wärmepumpen und Lüftungssysteme sichern

Bis zu 40 % der Kosten übernimmt der Staat: Was Sie jetzt vor der Sanierung eines Hauses beachten sollten

Bei der Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden gibt es teils erhebliche staatliche Zuschüsse durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Wer beispielsweise die bisherige Öl-, Kohle-, Gas- oder Nachtspeicherheizung durch eine Wärmepumpe ersetzt, erhält einen Direktzuschuss von bis zu 24.000 €!

Zu beachten ist dabei, dass nur der Austausch funktionierender Heizungen gefördert wird und Gasheizungen zusätzlich mindestens 20 Jahre alt sein müssen.

Immer Durchblick im Förder-Dschungel

Seit Juli 2022 gibt es neue Förderbedingungen beim Hausbau und der Sanierung. Wir sagen Ihnen, was gilt:

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Einzelmaßnahmen in der Sanierung mit Zuschüssen. Darunter zum Beispiel den Heizungstausch, der im Programm Bundesförderung für effiziente Gebäude geregelt ist:  

  • Gas-, Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung raus, Wärmepumpe rein: bis zu 40 % Zuschuss

Die Umfeldmaßnahmen, wie z.B. Heizkörper-Erneuerung oder den Ausbau der alten Heizung werden mit gefördert.

Unterstützung für Fachpartner

tecalor unterstützt Fachpartner bei der Suche nach der passenden Lösung für das jeweilige Bauvorhaben. Als Fachhandwerker kontaktieren Sie einfach Ihren persönlichen Ansprechpartner oder Sie verschaffen sich einen Überblick mit Hilfe der tecalor-Tools GEG-Systemberater und BEG-Förderrechner.

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Unterstützung für Bauherren

tecalor hilft Ihnen beim Finden eines kompetenten Fachpartners für Beratung und Installation einer neuen Wärmepumpe oder eines Lüftungssystems. Nutzen Sie auch gerne unseren Förderservice* für weitere Informationen.

Zum Förderservice

Wärmepumpen für die Sanierung

Setzen Sie in der Sanierung auf tecalor-Wärmepumpen und sichern Sie sich eine Förderung von bis zu 40 %*. Bezuschusst werden nicht nur Kauf und Installation der Wärmepumpe. Auch viele andere Baumaßnahmen an der Heizungsanlage inklusive Warmwasserbereitung fallen darunter.

Höchster Komfort dank Invertertechnik bei der Luft-Wasser-Wärmpumpe TTL 25 A. Mit geringen Betriebsgeräuschen und Vorlauftemperaturen von bis zu +65 °C ist die TTL 25 A perfekt für die Sanierung. Wenn damit eine alte Gas-,Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung ersetzt wird, fördert der Staat die Investitionskosten mit bis zu 40 %. 

Lüftungssysteme für die Sanierung

Was viele nicht wissen: Auch dezentrale und zentrale Lüftungssysteme mit Wärmerückgewinnung werden – inklusive Luftverteilsystem – auch als Einzelmaßnahme gefördert! Bis zu 15 % der gesamten Investitionskosten werden rückerstattet. Dazu zählen die Kosten für Installation, Austausch und weitere Maßnahmen.

Die Lüftungsgeräte LTM dezent® 300/800 sorgen für optimale Frischluftversorgung in Gebäuden mit hoher Personenbelegung — etwa Schulen, Büros oder der Gastronomie. Die dezentralen Lüftungsgeräte sind sowohl für den Neubau, als auch für die Sanierung geeignet und bis zu 20 % der gesamten Investitionskosten gibt es vom Staat.

Eine platzsparende Lösung zur dezentralen Wohnungslüftung bieten die LTM Thermo-Lüfter 1230/200-50. Sie speichern die Wärmeenergie der Abluft in einem Aluminium-Wärmespeicher geben diese nach dem Richtungswechsel des Ventilators wieder an die Zuluft ab. So wird die Frischluft vorgewärmt und bis zu 89 % der Wärmeenergie werden zurückgewonnen. 

Was müssen Sie tun, um die Fördermittel zu erhalten?

So funktioniert die Förderung von der Beantragung bis zur Auszahlung:

1. Angebot einholen bei einem tecalor-Fachpartner

2. Antrag stellen; das Formular finden Sie hier

3. Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids den Vertrag mit einem tecalor-Fachpartner abschließen

4. Nach dem Einbau den Online-Verwendungsnachweis erstellen und absenden sowie Upload der erforderlichen Nachweise über das BAFA-Portal

5. Warten, bis die Unterlagen geprüft sind. Dann zahlt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) den Zuschuss aus

*Modernisierung: Bundesförderung effiziente Gebäude von Einzelmaßnahmen (BEG EM) in der Sanierung (Heizungstausch). Ob die Fördervoraussetzungen für Ihre Anlage erfüllt werden, muss vor Antragstellung durch einen Fachhandwerker geprüft werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Fördermittel. Stand: Jan. 2023, Änderungen vorbehalten.

Wer erneuerbare Energien nutzt, heizt umweltfreundlich und zukunftssicher. Dank staatlicher Förderprogramme können alle, die sich dafür entscheiden, deutlich profitieren.“
Dirk Bonn, Innendienstleiter am Standort Holzminden