Gebäudeenergiegesetz (GEG) –
seit dem 01. November 2020 in Kraft!

Im Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird die Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, die Erstellung und die Verwendung von Energieausweisen sowie den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden neu definiert und zusammengefasst.

Ein Gesetz, statt drei Bestimmungen:

Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) werden die Forderungen der EU-Gebäuderichtlinie umgesetzt und das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) sowie das Erneuerbare-Energien Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammengeführt. Architekten, Bauherren und Planer müssen bei der Planung umdenken und sind gelichzeitig mit tecalor Produkten weiter auf der sicheren Seite die Anforderungen des GEG gerecht zu werden. 

Was gilt für laufende und neue Bauprojekten: GEG 2020 oder EnEV und EEWärmeG?

Für genehmigte Bauvorhaben ändert sich nichts. Entscheidend ist das Datum, an dem der Bauherr den Bauantrag eingereicht, die Anzeige erstattet oder bei nicht genehmigungs- und anzeigenpflichtigen Bauprojekten, mit der Ausführung begonnen hat. Diejenigen Energiesparregeln, die an diesem Tag in Kraft waren, gelten weiterhin für das Bauprojekt. Für Bauvorhaben, die ihre Bauanträge ab dem 1. November 2020 eingereicht haben, gelten dann die Richtlinien des neuen Gebäudeenergiegesetz GEG 2020. 

Der Staat gibt „Impulse“ zum energieeffizienten Bauen, wir geben Lösungen:

Die Anforderungen für Bestandsgebäude und Neubauten sind den Vorgaben, die bisher gültig waren, sehr ähnlich, aber nicht identisch: 

Bestandgebäude: So gilt auch weiterhin das Gas- und Ölkessel eine Pflicht zur Außerbetriebnahme nach 30 Jahren Betriebszeit haben – allerdings rutscht das Datum, mit dem in Kraft treten des Gebäudeenergiegesetzt 2020, von 1985 auf 1991. Das wird viele Haushalte zum Umrüsten „zwingen“. Dank cleverer tecalor Wärmepumpen-Lösungen ist ein Wechsel im Falle einer Modernisierung kein Hexenwerk. Häufig kann das bestehende Heizsystem weiter genutzt werden, lediglich die Heizquelle wird grün!

Neubauten: Die Vorgaben im GEG entsprechen im weitesten Sinne den bisherigen. Das heißt, dass der maximal zulässige Primärenergiebedarf von neu gebauten Wohn- und Nichtwohngebäuden nahezu unverändert ist, genauso wie der Primärenergiefaktoren. Für Strom bleibt der Wert von 1,8 bestehen. Neu hingegen ist, dass die Einbindung erneuerbarer Energien durch Nutzung von gebäudenah erzeugtem Strom erfüllt werden kann. Der Öko-Strom aus der eigenen PV-Anlage hat damit auch weiterhin Auswirkung auf den Jahresprimärenergiebedarf eines Gebäudes und ist die perfekte Ergänzung zur Wärmepumpe

Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG)

Das Förderprogramm zum neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Seit Juli 2022 gelten neue Fördersätze.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Einzelmaßnahmen in der Sanierung mit Zuschüssen:  

  • Gas-, Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung raus, Wärmepumpe rein: bis zu 40 % Zuschuss
  • Die Umfeldmaßnahmen werden mit gefördert

Weitere Informationen zur Förderung