Das neue Heizungsgesetz.

Wärme wird grün. Jetzt bis zu 70% Förderung erhalten.

Im Überblick

Antragsstellung über die KfW:

Die technische Antragsstellung für die neue Heizungsförderung läuft ab diesem Jahr über die KfW. Voraussichtlicher Beginn ist der 27. Februar 2024 und gilt zunächst nur für private, selbst nutzende Eigentümer für ein Einfamilienhaus, das als alleiniger oder Hauptwohnsitz dient. 

Einheitliche Grundförderung:

Der Fördersatz für den Umstieg auf erneuerbare Energien liegt bei 30 %. Wie hoch die Fördersumme ist, hängt auch von den förderfähigen Kosten ab – maximal 30.000 €. 

 

Geschwindigkeitsbonus:

Der Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen sowie mehr als zwanzig Jahre alten Biomasse- und Gasheizungen durch z.B. eine Wärmepumpe wird mit einem Bonus von 20 % gefördert, der bereits nach den ersten beiden Jahren abnimmt und ab dem 01. Januar 2037 entfällt.

 

Bis zu 70 % Gesamtförderung:

Die Grundförderung und die verschiedenen Bonusförderungen lassen sich miteinander kombinieren – bis zu einem Fördersatz von maximal 70 %.

Wärmepumpen-Bonus: Für Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln oder Nutzung von Erd-, Wasser- oder Abwasserwärme ist ein 5 % höherer Förderbetrag vorgesehen.

Einkommensabhängiger Bonus: Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen unter 40.000 Euro erhalten zusätzlich 30 % Förderung.

Erneuerbaren Energien: Die Heizungsförderung gilt weiterhin nur für Anlagen auf Basis erneuerbaren Energien, mit Ausnahme von Heizsystemen welche Wasserstoff-Ready sind.

Überblick Fördersätze 2024

Wärmepumpen für die Sanierung

Setzen Sie in der Sanierung auf tecalor-Wärmepumpen und sichern Sie sich eine Förderung von bis zu 70 %*. Bezuschusst werden nicht nur Kauf und Installation der Wärmepumpe.

Höchster Komfort dank Invertertechnik bei der Luft-Wasser-Wärmpumpe TTL 9.6. Mit geringen Betriebsgeräuschen und Vorlauftemperaturen von bis zu +65 °C ist die TTL 9.6 perfekt für die Sanierung. Wenn damit eine alte Gas-,Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung ersetzt wird, fördert der Staat die Investitionskosten mit bis zu 70 %. 

Wer erneuerbare Energien nutzt, heizt umweltfreundlich und zukunftssicher. Dank staatlicher Förderprogramme können alle, die sich dafür entscheiden, deutlich profitieren.“
Dirk Bonn, Innendienstleiter am Standort Holzminden

* Es gelten die aktuellen Bestimmungen der Förderrichtlinie zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Alle Aussagen u.a. zu Förderbedingungen und Förderhöhe sind unverbindlich. Das BAFA und die KfW entscheiden aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Fördermittel. Stand: 01.01.2024, Änderungen vorbehalten.