tecalor Förderservice* für Ihre Wärmepumpe
Ihr einfacher Weg zur optimalen Förderung.
Seit Anfang 2021 ist die neue Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) in Kraft.
Mit der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG)-Einzelmaßnahmen werden einzelne Sanierungen zur erhöhten Energieeffizienz in bestehenden Gebäuden gefördert. Mit der Neufassung zum Jan. 2023 sind hier bis zu 40 Prozent Förderung beim Heizungstausch in eine Wärmepumpe möglich!
tecalor Förderservice – Ihr Weg zur optimalen Förderung
Wir von tecalor unterstützen Sie bei der Beantragung der Förderung – so erhalten Sie die für Sie höchstmögliche Fördersumme!
Schritt 1
Sobald Sie sich für ein Produkt/mehrere Produkte, u. a. aus den Bereichen Wärmepumpe, Lüftung und/oder Trinkwarmwasser, in der Sanierung entschieden haben, senden Sie den von Ihnen ausgefüllten und unterschriebenen Auftrag zur Nutzung des Förderservice* zusammen mit Ihrem Fachhandwerker-Angebot und evtl. einer notwendigen Vollmacht/notwendigen Vollmachten (siehe Schritt 5) an die Sunshine Energieberatung.
Schritt 2
Experten recherchieren für Ihr konkretes Angebot die optimale Förderung. Dazu werden alle verfügbaren Förderprogramme in der Sanierung auf Bundes-, Landes- und lokaler Ebene tagesaktuell geprüft und ihre Anforderungen mit den Gegebenheiten abgeglichen.
Schritt 3
Ist die ertragreichste Förderung in der Sanierung ermittelt, erhalten Sie alle relevanten und bereits vorausgefüllten Förderanträge in einer übersichtlichen Fördermappe und/oder wir übermitteln Ihnen die erforderlichen Unterlagen per E-Mail. Schritt für Schritt führen wir Sie sicher durch den Förderdschungel.
Schritt 4
Sie vervollständigen die Anträge mit Ihren persönlichen Daten und schicken sie unterschrieben und fristgerecht in voradressierten Umschlägen oder direkt online an die jeweiligen Fördermittelgeber, die daraufhin einen Verwendungsnachweis/Technischen Projektnachweis anfordern werden. Dann braucht es nur noch ein kleines bisschen Geduld, bis die Fördermittel auf Ihrem Konto eingehen. Optional können Sie die Sunshine Energieberatung mit der Durchführung des Verwendungsnachweises/Technischen Projektnachweises per Vollmacht beauftragen. Ein Angebot finden Sie in Ihrer Fördermappe bzw. erhalten Sie zusammen mit Ihrer Fördermittelauskunft per E-Mail.
Schritt 5
Für eine Online-Antragstellung beim BAFA benötigt die Sunshine Energieberatung die beigefügte Vollmacht** von Ihnen (dem Antragsteller) zusammen mit dem Förderservice-Auftrag ausgefüllt und unterschrieben zurück. Sollten weitere Vollmachten zur Antragstellung auch bei anderen Fördermittelgebern notwendig sein, erhalten Sie eine entsprechende Information von der Sunshine Energieberatung. Bitte beachten Sie, dass ohne eine vorliegende Vollmacht/vorliegende Vollmachten die Antragstellung beim Fördermittelgeber ggf. durch Sie selbst vorgenommen werden muss.
Schritt 6
Bitte beachten Sie den Anhang zu den Erklärungen zur Antragstellung und zur Leistungsbeschreibung.
* Der tecalor Förderservice in der Sanierung (Fördermittelauskunft und Antragstellung) ist eine Dienstleistung der Sunshine Energieberatung GmbH. Er ist in der Anzahl der Anträge begrenzt und gültig bis 31.12.2023.
** Die Antragstellung kann auch von Bekannten, Fachunternehmen oder anderen Bevollmächtigten durchgeführt werden. Dazu muss mit dem Antrag eine ausgefüllte Vollmacht hochgeladen werden. Das Blankoformular für die Vollmacht finden Sie unter www.bafa.de.